Kassenärztlich verordnete Heilmittel werden direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Gesetzlich Versicherte müssen gemäß den Vorgaben des SGB V jedoch Zuzahlungen leisten (Ausnahme: Zuzahlungsbefreiung). Je kassenärztlicher Heilmittelverordnung müssen gesetzlich Versicherte 10€ sowie 10% der Vergütung zahlen, die wir von den gesetzlichen Krankenkassen für die Durchführung der Heilmittelverordnung erhalten.
Selbstverständlich wird Ihnen vor Behandlungsbeginn mitgeteilt, wie hoch der von Ihnen zu tragende Eigenanteil sein wird; für den gezahlten Eigenanteil erhalten Sie von uns eine Quittung.
Bitte beachten Sie, dass bei uns in der Praxis nur Barzahlung erfolgen kann.
In Arbeit und demnächst verfügbar.
Alle Preisangaben ohne Gewähr